Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen im dentalen Bereich massiv die eh schon knappen Leistungen gekürzt haben, hat sich am deutschen Markt eine völlig neue Versicherungsart etabliert: die Zahn- bzw. Zusatzversicherung als privater Ergänzungsschutz für gesetzlich freiwillig und Pflichtversicherte.
Viele Angebote sind schwer zu durchschauen
Da das Tarifangebot der zahlreichen Versicherer auch für Versicherungsexperten (wir reden hier von traditionellen Vermittlern die sich nicht auf diese Zusatzversicherung spezialisiert haben bzw. wegen deren Tagesgeschäft auch gar nicht können) fast schon unüberschaubar geworden ist, möchten wir als unabhängiger Onlineversicherungsmakler auf den folgenden Seiten über den Sinn und Unsinn von bestimmten Zahntarifen diskutieren. Damit Sie sich leichter entscheiden können, ob sich eine solche Zusatzversicherung für Sie rentieren würde, möchten wir dazu ersteinmal auf die Entstehungsgeschichte dieser Versicherungsart näher eingehen.
Nur für gesetzlich Krankenversicherte?
Generell lässt sich festhalten, dass ausschließlich gesetzlich Krankenversicherte nach einer solchen Police anfragen. Privat Krankenvollversicherte können einen solchen Vertrag nicht abschließen. Dieser Umstand ist aber auch nicht weiter schlimm, denn ein privat Krankenvollversicherter kann die dentalen Leistungen auch in seinem Vollvertrag anheben. Dafür sind wir allerdings nicht zuständig. Wenden Sie sich in diesem Fall immer an den jeweiligen Versicherungsvermittler, über den der Vertrag beim Versicherer eingereicht wurde.
Für privat Krankenversicherte gilt …
Nachdem Sie mit Ihrem Versicherungsberater Kontakt aufgenommen haben, sollten Sie um Anhebung der zahnärztlichen Leistungen (bzw. Zahnersatzleistungen) bitten bzw. einen Tarifwechsel in einen leistungsstärkeren Tarif vornehmen. Allerdings sollten Sie deswegen blos nicht die Versicherung kündigen, sonst verlieren Sie unter Umständen Ihre Alterungsrückstellungen.
